Zum Nachlesen
Hier können Sie ältere Beiträge und Informationen nachlesen, die Sie vormals unter "Aktuelles" finden konnten.
HSB Newsletter Nr. 72
Am 29. Juli haben wir unseren 72. Newsletter an alle Abonnenten versendet.
Sie haben ihn nicht erhalten und würden auch gerne mal einen Blick reinwerfen? Alle von uns versendeten Newsletter finden Sie auch in unserem Newsletterarchiv.
Möchten auch Sie regelmäßig über Neues aus der Chorszene, Termine des Hessischen Sängerbundes und der Hessischen Chorjugend oder Konzertankündigungen unserer Mitgliedsvereine lesen? Dann abonnieren Sie hier unseren HSB-Newsletter!
Förderprogramm IMPULS erweitert und verlängert
Neben noch höheren Fördersummen, nämlich bis zu 20.000 EURO Zuschuss pro Projekt, und einer Erweiterung der Zielgruppen (Anhebung der Bevölkerungszahl der ländlichen Kommunen auf 35.000 Einwohner und Öffnung für Kreisverbände) wurde der Antragszeitraum bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Außerdem können Musikensembles nun zweimal eine Projektförderung erhalten und auch mobile Luftfilteranlagen für Proberäume werden nun gefördert.
Somit bietet das Förderprogramm noch weitere Anreize, um Chöre dauerhaft zu unterstützen.
Die detaillierte Pressemitteilung mit allen Neuerungen, Details und zusätzlichen Informationen des BMCO können Sie sich hier herunterladen. Außerdem finden Sie weitere Infos und eine Hilfe zur Antragstellung auf der Webseite impuls.bundesmusikverband.de.
Hessische Fachschule für Chorleitung
Die Termine und Neuerungen für das Schuljahr 2022/2023 stehen fest.
Jetzt schnell anmelden!
Nähere Infos und das Anmeldeformular finden Sie hier.
Rückblick Deutsches Chorfest in Leipzig
Wir sind zurück vom Deutschen Chorfest in Leipzig und blicken auf 4 erlebnisreiche, tolle und emotionale Tage.
Wir haben unzähligen schönen Konzerten gelauscht und uns mit den Sängern und Sängerinnen gefreut.
Wir sind stolz, dass der Hessische Sängerbund mit 25 Mitgliedschören vertreten war und gratulieren ganz besonders den Preisträgern der Wettbewerbe auf dem Chorfest:
Frankfurter Spatzen (geteilter 1. Preis in der Kategorie Show/Musical 2)
Junge Kantorei Bad Soden (2. Preis in der Kategorie Jazz/Pop 2 und Sonderpreis für den emotionalsten Auftritt)
LaCapella Nuova (2. Preis in der Kategorie Jugendchöre 2)
TonArt Hungen (3. Preis in der Kategorie Zeitgenössische Chormusik 2)
Erste Impressionen des Chorfest finden Sie in unserer Galerie. Eine detaillierte Berichterstattung über unsere Erlebnisse lesen Sie schon bald im kommenden Chorspiegel.
Steuerliche Auswirkungen von Spendenaktionen auf die Gemeinnützigkeit
Der Krieg in der Ukraine beschäftigt uns alle. Die Hilfsbereitschaft ist dankenswerterweise groß.
Nicht nur viele Privatpersonen unterstützen und spenden an Geflüchtete oder beteiligen sich an Hilfs- und Solidaritätsaktionen, auch unzählige Vereine und Chöre geben Benefizkonzerte und sammeln Spenden. Dabei müssen Vereine allerdings die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen im Blick behalten, um die Gemeinnützigkeit nicht zu gefährden – nicht jede Aktion oder Hilfe ist vom eigenen Satzungszweck gedeckt.
Das Bundesministerium der Finanzen hat daher in einem aktuellen Erlass vom 17. März 2022 festgelegt, welche Maßnahmen (Spendensammlung, Hilfsaktionen) zulässig sind und was dabei im Zeitraum bis zum 31. Dezember 2022 beachtet werden muss.
Den aktuellen Erlass können Sie sich hier herunterladen.
Deutschland singt für Hoffnung und Frieden
Aufruf zum offenen Singen mit Geflüchteten aus der Ukraine
Der Deutsche Chorverband ruft zusammen mit BMCO, dem Deutschen Musikrat und der Initiative „3. Oktober – Deutschland singt und klingt“ zum gemeinsamen Singen für Hoffnung und Frieden auf.
Zusammen mit Geflüchteten aus der Ukraine sollen Friedenslieder gesungen werden - auf Marktplätzen, in Flüchtlingsunterkünften, Gemeindezentren oder Kulturinstitutionen.
Die Initaitive “3. Oktober - Deutschland singt” hat dafür ein Paket mit fünf Friedens- und Hoffnungsliedern zusammengestellt, welches hier zum Download bereit steht. Das Paket beinhaltet neben den Noten für Chor & Piano und weitere Instrumente, auch Audiodateien zum Einüben der Singstimmen und Playbacks für Chöre.
Die gemeinsame Pressemitteilung der Initiatoren finden Sie hier.
Reaktivierung unseres Newsletters
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde des Chorgesangs,
wir freuen uns, dass wir nach mehreren Jahren Stille - nicht nur was das Singen, sondern auch unseren Newsletter betrifft - endlich wieder einen unserer Newsletter versenden konnten.
Diesen werden wir ab jetzt wieder in unregelmäßigen Abständen gespickt mit Informationen und Neuigkeiten aus dem Hessischen Sängerbund und der Hessischen Chorjugend an Sie senden. Anmelden können Sie sich über den Button am Ende unserer Homepage.
Gerne informieren wir in unserem Newsletter auch über interessante Termine aus unseren Vereinen. Bitte lassen Sie uns hierfür die Termine und Informationen frühzeitig zukommen.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen und sollten Sie den letzten Newsletter Nr. 67 verpasst haben, laden Sie sich gerne hier die Offline-Version unseres Newsletters herunter. Sie finden die vergangenen Newsletter zukünftig auch immer in unserem Archiv.
„Junge Musik Hessen“ ist neue Heimat der hessischen Landesjugendensembles
Seit Anfang des Jahres ist der Hessische Landesjugendchor unter einem neuen Dach und somit obliegt die Organisation des Chores nicht mehr dem Hessischen Sängerbund e.V.. Der Träger ist nun das Land Hessen mit der "Junge Musik Hessen gGmbH.
Am 28. Januar wurde die offizielle Pressemitteilung zur Zusammenführung der Landesjugendensembles veröffentlicht. Diese finden Sie hier.
Musikland Hessen: Ein Tag für die Musik am 22.05.2022
Einladung zum digitalen Netzwerktreffen und Erfahrungsaustausch
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde des Musiklands Hessen,
im kommenden Jahr möchten wir gemeinsam mit Ihnen Ein Tag für die Musik unter dem Motto „Hessen in concert“ gestalten.
Wir freuen uns auf zahlreiche Konzerte und Veranstaltungen an Originalschauplätzen, in Konzertsälen, Kirchen, Museen oder unter freiem Himmel - mit vielfältigen Besetzungen aller Genres. Spannend dabei ist, wie in den vergangenen Jahren auch, der Blick auf Werke hessischer Komponist*innen.
Welche mediale Unterstützung können Sie dafür von hr2-kultur erwarten? Welche bewährten oder neuen Veranstaltungsformate gibt es und wird es dafür 2022 finanzielle Unterstützung geben? Zu diesen und anderen Fragen möchten wir uns im Rahmen eines digitalen Netzwerk- und Auftakttreffens mit Ihnen austauschen. Zu diesem Auftaktreffen laden wir Sie herzlich ein:
am Montag, den 22. November 2021, 11:00 -12:00 Uhr.
Neues zum Transparenzregister
Seit dem 1. August gelten für gemeinnützige Vereine neue, vereinfachte Regelungen für das Transparenzregister.
Hier nochmal kurz die Neuerungen zusammengefasst, die für Sie von Bedeutung sein sollten:
1. Eingetragene gemeinnützige Vereine werden ab sofort automatisch in das Transparenzregister aufgenommen und müssen sich nicht mehr eigenständig bei diesem registrieren. Die Daten des Vereins werden dazu aus dem Vereinsregister in das Transparenzregister übernommen. Voraussetzung ist, dass die Einträge im Vereinsregister aktuell gehalten werden, also Änderungen von Vorständen, Wohnorten etc. vermerkt werden – Achtung: Es drohen Bußgelder, wenn die Daten im Vereinsregister sich als nicht aktuell herausstellen. Ausnahmen gelten für Vorstände mit einer anderen als der deutschen bzw. einer doppelten Staatsbürgerschaft oder mit Wohnsitz im Ausland. Diese Informationen müssen weiterhin auch dem Transparenzregister gemeldet werden.
2. Die Antragsstellung zur Gebührenbefreiung wird vereinfacht. Um die jährliche Gebühr in Höhe von 4,80 € nicht zahlen zu müssen, reicht zukünftig ein einmaliger Antrag für die Jahre 2021 bis 2024 aus. Allen eingetragenen Vereinen wird dafür in den nächsten Monaten postalisch vom Bundesanzeiger Verlag ein entsprechendes Formular zugeschickt. Dieses wird zu einem späteren Zeitpunkt vom Bundesanzeiger Verlag außerdem zum Download auf www.transparenzregister.de bereitstehen. Noch bis 30. Juni 2022 ist es damit dann möglich, die Gebührenbefreiung für den Zeitraum einschließlich 2021 zu beantragen – ganz ohne Einsendung von Nachweisen. Vereinen, die bereits eine Befreiung für 2021 beantragt haben, wird empfohlen, das neue Formular noch einmal auszufüllen. Wer noch auf Bestätigung für seinen Antrag für das Jahr 2020 wartet, wird diese dann ebenfalls noch erhalten. Der Bund arbeitet daran, bis zum Jahr 2025 ein Gemeinnützigkeitsregister aufzubauen, das dann einen automatischen Abgleich mit dem Transparenzregister und eine automatische Gebührenbefreiung ermöglicht.
Weitere Informationen und kostenfreie Webinare zum Thema auf www.transparenzregister.de