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Zum Nachlesen

 Hier können Sie ältere Beiträge und Informationen nachlesen, die Sie vormals unter "Aktuelles" finden konnten.

 

Neues zum Transparenzregister

Details
Veröffentlicht: 12. Oktober 2021

Seit dem 1. August gelten für gemeinnützige Vereine neue, vereinfachte Regelungen für das Transparenzregister.

Hier nochmal kurz die Neuerungen zusammengefasst, die für Sie von Bedeutung sein sollten:

1. Eingetragene gemeinnützige Vereine werden ab sofort automatisch in das Transparenzregister aufgenommen und müssen sich nicht mehr eigenständig bei diesem registrieren. Die Daten des Vereins werden dazu aus dem Vereinsregister in das Transparenzregister übernommen. Voraussetzung ist, dass die Einträge im Vereinsregister aktuell gehalten werden, also Änderungen von Vorständen, Wohnorten etc. vermerkt werden – Achtung: Es drohen Bußgelder, wenn die Daten im Vereinsregister sich als nicht aktuell herausstellen. Ausnahmen gelten für Vorstände mit einer anderen als der deutschen bzw. einer doppelten Staatsbürgerschaft oder mit Wohnsitz im Ausland. Diese Informationen müssen weiterhin auch dem Transparenzregister gemeldet werden.

2. Die Antragsstellung zur Gebührenbefreiung wird vereinfacht. Um die jährliche Gebühr in Höhe von 4,80 € nicht zahlen zu müssen, reicht zukünftig ein einmaliger Antrag für die Jahre 2021 bis 2024 aus. Allen eingetragenen Vereinen wird dafür in den nächsten Monaten postalisch vom Bundesanzeiger Verlag ein entsprechendes Formular zugeschickt. Dieses wird zu einem späteren Zeitpunkt vom Bundesanzeiger Verlag außerdem zum Download auf www.transparenzregister.de bereitstehen. Noch bis 30. Juni 2022 ist es damit dann möglich, die Gebührenbefreiung für den Zeitraum einschließlich 2021 zu beantragen – ganz ohne Einsendung von Nachweisen. Vereinen, die bereits eine Befreiung für 2021 beantragt haben, wird empfohlen, das neue Formular noch einmal auszufüllen. Wer noch auf Bestätigung für seinen Antrag für das Jahr 2020 wartet, wird diese dann ebenfalls noch erhalten. Der Bund arbeitet daran, bis zum Jahr 2025 ein Gemeinnützigkeitsregister aufzubauen, das dann einen automatischen Abgleich mit dem Transparenzregister und eine automatische Gebührenbefreiung ermöglicht.

Weitere Informationen und kostenfreie Webinare zum Thema auf www.transparenzregister.de

Einladung zur Infoveranstaltung zum Förderprogramm IMPULS

Details
Veröffentlicht: 04. Oktober 2021

Der HSB und die Projektkoordinatorin des Förderprogramms, Frau Herrera Oleas, laden Sie herzlich zu einer Online Informations- und Fragestunde rund um die Antragsstellung für das Förderprogramm IMPULS ein.

Termin: 12. Oktober 2021, 17:30 – ca. 19:00 Uhr

Um Ihre verbindliche Anmeldung bitten wir bis zum 08.10.21, 12:00 Uhr an klein@hessischer-saengerbund.de. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

 Die Teilnahme ist für unsere Mitglieder kostenlos.

 ** Informationen zum Förderprogramm erhalten Sie vorab hier: https://bundesmusikverband.de/impuls/ **

"Wahlprüfsteine" - Briefvorlagen zur Kontaktaufnahme zu Politiker*innen

Details
Veröffentlicht: 02. August 2021

 

Die Arbeitsgruppe Lobbyarbeit im DCV unter der Leitung von Petra Merkel und Regina van Dinther hat sich im Vorfeld der Bundestagswahl mit dem Thema „Wahlprüfsteine“ auseinandergesetzt.

Sie sind zu dem Ergebnis gekommen, dass einige Verbände durchaus schon mit dem Format unterwegs sind, dass aber grundsätzlich die Kontaktaufnahme zu den Kandidat*innen im Vordergrund stehen sollte. 

Hier finden Sie zwei Briefentwürfe, die Ihnen die Möglichkeit der Kontaktaufnahme zu regionalen Politikerinnen und Politikern erleichtern sollen.

Der „Brief van Dinther“ ist sehr gut geeignet, als Chor, als Mitglied in einem Chor, als Chorleiter*in Kontakt zu den Kandidat*innen aufzunehmen,

der „Brief Merkel“ ist sehr gut geeignet, als Verband Kontakt zu den Kandidat*innen aufzunehmen. Infostände, Sommerfeste, überall, wo Kandidat*innen auftauchen, natürlich kann man auch die Kandidat*innen im Wahlkreis anschreiben.

Der eigentliche Austausch kann auch nach den Wahlen hilfreich sein.

Es gibt ausdrücklich kein Copyright. Die Briefe können verändert, übernommen oder verworfen werden. Sie sollen eine Hilfestellung bieten, die Lobbyarbeit für das Chorsingen, die Chorvereine und ihre ehrenamtliche Arbeit bundesweit zu verstärken.

Anmeldung nicht vergessen! Deutsches Chorfest in Leipzig 2022

Details
Veröffentlicht: 29. Juli 2021

Grafik Chorfest 2022 002Haben Sie sich und Ihren Chor schon angemeldet?

In Abstimmung mit der Stadt Leipzig haben inzwischen die Planungen für das 2020 verschobene Großereignis, das vom 26. bis 29. Mai 2022 stattfinden wird, begonnen. Es soll dabei – mit Bedacht weiterhin Corona-konform – unter anderem vermehrt auf Open-Air-Spielstätten gesetzt werden.

Die Anmeldung zur Teilnahme mit oder ohne eigenem Auftritt kann bis einschließlich 15. Oktober 2021 hier erfolgen: www.chorfest/anmeldung

Hier können Sie sich die Wettbewerbsausschreibung herunterladen und an dieser Stelle finden Sie Infos zu den Teilnahmemöglichkeiten.

Wir würden uns freuen, wenn Hessen mit einer Vielzahl von Ensembles vertreten wäre und drücken allen jetzt schon die Daumen!

Förderungprogramm IMPULS geht in die 2. Runde

Details
Veröffentlicht: 23. August 2021

 

Der Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V. hat eine zweite Förderrunde für das Programm IMPULS initiiert. Die Antragsfrist läuft noch bis zum 31. Oktober 2021.

Im Rahmen des Förderprogramms NEUSTART KULTUR soll die Amateurmusik im ländlichen Raum gestärkt und bei der Wiederaufnahme des Proben- und Konzertbetriebs unterstützt werden. Förderfähig sind Chöre und Ensembles der Amateurmusik aus Kommunen von maximal 20.000 EinwohnerInnen mit regelmäßiger Aktivität in den letzten Jahren.

In der 1. Förderrunde wurden bereits über 500 Projekte mit einem Gesamtfördervolumen von 4,3 Millionen Euro unterstützt.

Die Pressemitteilung des BMCO mit Infos zum Programm, den Ergebnissen der ersten Förderrunde und den Link zum neuen Antragsformular finden Sie hier und auf der Webseite des BMCO: https://bundesmusikverband.de/impuls/?utm_source=sendinblue&utm_campaign=Newsletter_08_2021&utm_medium=email

Musikförderung: Zuschüsse für die Leitung von Kinder- und Jugendchören

Details
Veröffentlicht: 01. Juli 2021

Das Land Hessen stellt Landesmittel zur Verfügung, um Kinder- und Jugendchören sowie Jugendorchestern/-ensembles Zuschüsse für die Honorierung ihrer musikalischen Leitung zu gewähren.

Die Antragsfrist läuft noch bis zum 31. Juli 2021.

Nähere Infos, die Förderrichtlinien und die erforderlichen Antragsformulare hierzu finden Sie beim Landesmusikrat: https://landesmusikrat-hessen.de/musikfoerderung/zuschuesse-choere-orchester

Aktuelle Förderprogramme

Details
Veröffentlicht: 29. April 2021

 

IMPULS ist eine Förderung speziell für Vereine/Chöre aus dem ländlichen Raum. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Webseite des Bundesmusikverbandes Chor & Orchester - Pressemeldung IMPULS.

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Gebührenordnung zum Transparenzregister

Details
Veröffentlicht: 13. Februar 2021


Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie über Neuigkeiten zum Transparenzregister informieren, so u.a. über die Hintergründe zu den Gebührenbescheiden des Bundesanzeiger Verlags für die Führung im Transparenzregister, die aktuell an Vereine versendet werden, sowie über das Thema „Gebührenbefreiung“.

Die Informationen sowie ein Musteranschreiben können Sie hier weiterlesen oder auf der Seite:

https://www.deutscher-chorverband.de/service/transparenzregister/

Hier das Musteranschreiben als PDF: Musteranschreiben Transparenzregister

Ab dem Gebührenjahr 2024 werden alle im Zuwendungsempfängerregister geführten Rechtseinheiten automatisch von der Jahresgebühr für die Führung des Transparenzregisters befreit, ohne dass hierfür ein Antrag auf Gebührenbefreiung gestellt werden muss. Voraussetzung für die Befreiung ist, dass die Rechtseinheit in dem jeweiligen Gebührenjahr im Zuwendungsempfängerregister geführt wird und steuerbegünstigte Zwecke nach §§ 52 – 54 AO verfolgt. Eine rückwirkende Gebührenbefreiung ist nicht möglich.

Neuer Termin für das Deutsche Chorfest in Leipzig steht fest

Details
Veröffentlicht: 12. November 2020

 

Das Festival findet vom 26. bis 29. Mai 2022 statt.

Mehr unter https://www.chorfest.de/

Änderung der Gebührenordnung zum Transparenzregister ermöglicht gemeinnützigen Einrichtungen die Gebührenbefreiung

Details
Veröffentlicht: 15. August 2020

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

gerne möchten wir Sie über die Änderung der Gebührenordnung zum Transparenzregister informieren, die gemeinnützigen Einrichtungen die Gebührenbefreiung ermöglicht.  

Im vergangenen Jahr erhielten viele Vereine vom Bundesanzeiger-Verlag eine Rechnung für die Führung des Transparenzregisters über eine pauschale Jahresgebühr von 2,50 Euro (zzgl. Mehrwertsteuer). Aufgrund der massiven Proteste des Deutschen Chorverbands und anderer Verbände wurde im § 24 Abs. 1 Satz 2 Geldwäschegesetz eine Ausnahmeregelung geschaffen. Für gemeinnützige Einrichtungen (Vereinigungen nach § 20 GwG, die einen steuerbegünstigten Zweck im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung verfolgen) ist nunmehr auf Antrag gesetzlich eine Gebührenbefreiung vorgesehen. Dafür wurde die Transparenzregistergebührenverordnung (TrGebV) geändert.

Da eine rückwirkende Befreiung für vor dem Jahr der Antragstellung liegende Gebührenjahre nicht möglich ist, empfehlen wir, den Antrag auf Gebührenbefreiung ab sofort, spätestens aber bis zum 31.12.2020 zu stellen, auch wenn noch kein aktueller Bescheid des Bundesanzeiger-Verlages vorliegt.Eine rückwirkende Befreiung für die Jahre 2017, 2018 und 2019 ist demnach nicht möglich.

Anträge auf Gebührenbefreiung können elektronisch an die Adresse gebuehrenbefreiung@transparenzregister.de übermittelt werden.

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