HSB-Mitgliedsvereine können über den Hessischen Sängerbund Zuschüsse aus Landesmitteln beantragen.

Bezuschusst werden ausschließlich

  • Noten
  • Notenmappen
  • Notenschränke
  • Instrumente
  • in Einzelfällen Reparaturen von Instrumenten

 

  • Die Rechnungen müssen im laufenden Geschäftsjahr (Januar bis Dezember, Stichtag ist der 31. Dezember des Antragjahres.) eingereicht werden.
  • Das Rechnungsdatum muss ebenfalls aus dem laufenden Jahr stammen und die Rechnungen können nicht an den Verein zurückgegeben werden.
  • Der Gesamtbetrag aller eingereichten Rechnungen muss mindestens 151,00 € betragen. Es können auch mehrere Rechnungen (gesammelt oder einzeln) an die Geschäftsstelle geschickt werden.
  • Der Zuschuss beträgt 1/3 des gesamten Rechnungsbetrags (abzüglich Porto und Verpackung).
  • Pro Verein können maximal insgesamt 500,00 € im Jahr an Zuschüssen vergeben werden.

Anträge können formlos schriftlich bei der Geschäftsstelle des Hessischen Sängerbundes e.V. (Ruth Grüten: grueten@hessischer-saengerbund.de) eingereicht werden. Die Vergabe der Zuschüsse erfolgt in der Reihenfolge des Antragseingangs. Sollte das zur Verfügung stehende Budget aufgebraucht sein, sind keine Zuschüsse im laufenden Jahr mehr möglich.

 

Sängerkreise/Kreischorverbände können für Fortbildungsveranstaltungen maximal 250,00 € an Zuschüssen erhalten.

Mit einzureichen sind:

  • Unterschriebene Teilnehmerliste(n)
  • Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben

 

NEU: Förderbeitrag Zukunft Sängerkreis

Zusätzlich hat ab dem Jahr 2024 jeder Sängerkreis die Möglichkeit, einen Förderbeitrag zu Veranstaltungen in Höhe von max. 1,00 € pro aktivem Singenden (Stichtag 31.03. des Antragsjahres) pro Jahr zu beantragen. (Beispiel: 850 Sängerinnen und Sänger = Jahreshöchstfördersumme: 850,00 €)

Voraussetzungen

  • Veranstaltungen müssen mit der Satzung des HSB konform sein
  • der Sängerkreis muss steuerbegünstigt sein
  • die Veranstaltung muss abgeschlossen sein
  • es muss eine Einnahmen-Überschussrechnung mit Kopie der Belege vorgelegt werden.

Der Antrag kann beim HSB bis zum 31.12. des Veranstaltungsjahres gestellt werden, eine Auszahlung erfolgt vorbehaltlich der Liquidität des HSBs.

Beispiele für förderfähige Veranstaltungen (diese kann jederzeit nach Prüfung erweitert werden):

  • Sängerkreis-Konzerte
  • Sängerkreis-Chortreffen
  • Sängerkreis-Chorfestivals
  • Wertungssingen / Beratungssingen
  • Wettbewerbe
  • Stimmbildungsveranstaltungen
  • Fortbildungen für Chorleitungen, Singende und Funktionäre

Die Kombination zweier Förderanträge ist möglich (z.B. Förderung reine Stimmbildung (max. 250 Euro) und „Förderbeitrag Zukunft Sängerkreis“). Doppelförderung ist nicht zulässig.

Weitere Fragen beantwortet Ihnen gerne Ruth Grüten, per Mail (grueten@hessischer-saengerbund.de) oder telefonisch (Tel.: 06171 704972).