Für Chöre und Gesangvereine aber auch für Instrumental- und Tanzgruppen besteht die Möglichkeit, Mitglied im Hessischen Sängerbund e. V. zu werden. Die Mitgliedschaft wird formlos und schriftlich beantragt.

 

Für die Mitgliedschaft im Hessischen Sängerbund ist es nicht notwendig, ein „eingetragener Verein“ zu sein. Und auch Einzelpersonen und Firmen haben die Möglichkeit, Einzelmitglieder bzw. Fördermitglieder des Hessischen Sängerbundes zu werden.

 

Über die Aufnahme entscheidet der geschäftsführende Vorstand des Hessischen Sängerbundes in seiner jeweils nächsten Sitzung.

 

Verbunden mit der Mitgliedschaft im Hessischen Sängerbund ist eine Mitgliedschaft im jeweils für das Gebiet zuständigen Sängerkreis und im Deutschen Chorverband. Aus diesen zusätzlichen Mitgliedschaften ergibt sich nicht die Pflicht zur Teilnahme an zusätzlichen Veranstaltungen.

 

In der Mitgliedschaft enthalten sind eine Rechtsschutz- und Haftpflichtversicherung für den Verein. Außerdem kann zu günstigen Konditionen eine Unfallversicherung abgeschlossen werden.

 

Jeder Mitgliedsverein bzw. jeder Mitgliedschor erhält 4 Abonnements des Hessischen Chorspiegels, der Verbandszeitschrift des Hessischen Sängerbundes (erscheint 4 Mal pro Jahr), sowie zwei Abonnements der Chorzeit, der Verbandszeitschrift des Deutschen Chorverbandes (erscheint monatlich).

 

Mitgliedsbeiträge werden pro aktivem Chormitglied erhoben.

Aktuell werden folgende Beiträge erhoben:

 Hinzu kommt ein Basisbeitrag pro Verein in Höhe von 50,00 € pro Jahr für den Hessischen Sängerbund und  40,00 € pro Jahr für den Deutschen Chorverband.

 

Hier finden Sie unseren Aufnahmeantrag für Chöre und Vereine.