Für Chöre und Gesangvereine aber auch für Instrumental- und Tanzgruppen besteht die Möglichkeit, Mitglied im Hessischen Sängerbund e. V. zu werden. Die Mitgliedschaft wird formlos und schriftlich beantragt.
Für die Mitgliedschaft im Hessischen Sängerbund ist es nicht notwendig, ein „eingetragener Verein“ zu sein. Und auch Einzelpersonen und Firmen haben die Möglichkeit, Einzelmitglieder bzw. Fördermitglieder des Hessischen Sängerbundes zu werden.
Über die Aufnahme entscheidet der geschäftsführende Vorstand des Hessischen Sängerbundes in seiner jeweils nächsten Sitzung.
Verbunden mit der Mitgliedschaft im Hessischen Sängerbund ist eine Mitgliedschaft im jeweils für das Gebiet zuständigen Sängerkreis und im Deutschen Chorverband. Aus diesen zusätzlichen Mitgliedschaften ergibt sich nicht die Pflicht zur Teilnahme an zusätzlichen Veranstaltungen.
Alle Mitglieder des Hessischen Sängerbundes sind seit 1. Janaur 2025 automatisch über den Rundumschutz der ARAG rechtsschutz-, unfall- und haftpflichtversichert. Außerdem kann zu günstigen Konditionen eine zusätzliche Unfallversicherung abgeschlossen werden.
Jeder Mitgliedsverein bzw. jeder Mitgliedschor erhält ein Abonnement des Hessischen Chorspiegels in Printform (zusätzlich können weitere digital bestellt werden), der Verbandszeitschrift des Hessischen Sängerbundes (erscheint 4 Mal pro Jahr), sowie zwei Abonnements der Chorzeit, der Verbandszeitschrift des Deutschen Chorverbandes (erscheint monatlich).
Mitgliedsbeiträge werden pro aktivem Chormitglied erhoben.
Aktuell werden folgende Beiträge erhoben:
- Alle Mitglieder in Erwachsenenchören: 14,97 € (setzt sich zusammen aus 12,00 € HSB plus 2,97 € (2,60 € DCV-Beitrag + 0,37 für den erweiterten Versicherungsschutz) pro Person und Jahr.
- Die Beiträge in Kinder- und Jugendchören werden auf dem Chorjugendtag beschlossen und sind unter https://www.hessische-chorjugend.de/seite/515663/mitmachen.html veröffentlicht.
Hinzu kommt ein Basisbeitrag pro Verein in Höhe von 50,00 € pro Jahr für den Hessischen Sängerbund und 40,00 € pro Jahr für den Deutschen Chorverband.
Hier finden Sie unseren Aufnahmeantrag für Chöre und Vereine.
Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist zum 31.12. eines Jahres möglich. Laut Satzung des HSB muss die Kündigung schriftlich per Einschreiben bis zum 30.09. in der Geschäftsstelle des HSB eingehen. Bitte beachten Sie, dass das Kündigungsschreiben sowohl an Ihren Sängerkreis als auch an den Hessischen Sängerbund e.V. zu richten ist.