GEMA
Grundsätzliche Regelungen
Die Mitglieder des Hessischen Sängerbundes sollen alle Veranstaltungen, auf denen Musik aufgeführt wird, über den Hessischen Sängerbund melden. Dies betrifft auch die bisher sogenannten geselligen Veranstaltungen.
Die Meldung kann direkt in OVERSO eingetragen oder über das unten stehende Formular an den Hessischen Sängerbund übermittelt werden.
Alle Veranstaltungen müssen spätestens 14 Tage nach dem Veranstaltungsdatum an die Geschäftsstelle des Hessischen Sängerbundes gemeldet werden.
Die GEMA-Gebühren für die nicht-chormusikalischen (geselligen) Veranstaltungen tragen weiterhin die Vereine. Diese erhalten wie bisher eine Rechnung direkt von der GEMA. Der Hessische Sängerbund übernimmt weiterhin nur die Gebühren für die chormusikalischen Aufführungen gemäß dem Beschluss der Bundeshauptversammlung vom 23. April 2022.
Bitte beachten Sie folgende Vorgaben:
- Verwenden Sie für die Meldung ausschließlich das GEMA-Formular ab März 2020.
- Bitte geben Sie auf den Meldeformularen ausschließlich die DCV-/HSB-Mitgliedsnummer an. Das Feld für die GEMA-Kundennummer lassen Sie bitte frei.
- Reichen sie das vollständig ausgefüllte Formular bei der Geschäftsstelle des Hessischen Sängerbundes ein (nicht bei der GEMA).
- Anstatt die gesungenen Werke in das Formular einzutragen, können Sie auch eine gesonderte Titelliste (z.B. eine Programmheft) in zweifacher Ausfertigung einreichen.
- Ihre Meldung muss spätestens 14 Tage nach der Veranstaltung in der Geschäftsstelle vorliegen.
Falsche, unvollständig ausgefüllte oder zu spät eingereichte Meldungen können zukünftig nicht mehr bearbeitet werden.
Gerechte Verteilung - neue GEMA Regelung ab 1. Januar 2022
Auf der Bundeshauptversammlung am 23. April 2022 wurde eine neue Regelung für die Übernahme der GEMA-Gebühren beschlossen.
Ziel ist es, eine gerechte Beteiligung der Vereine an den entstehenden Kosten zu erreichen und die Berechnung einfacher und transparenter zu gestalten.
Rückwirkend gilt daher ab 1. Januar 2022 eine 60:40 Aufteilung der GEMA-Gebühren. Der Hessische Sängerbund übernimmt also zukünftig 40% der anfallenden Gebühren für chorische Veranstaltungen.
Um die Kosten frühzeitig und transparent zu übermitteln, werden Rechnungen ab jetzt auch nicht mehr komplett am Jahresende gestellt sondern direkt nach Eingang der GEMA-Rechnungen beim Hessischen Sängerbund an die jeweiligen Vereine weiterberechnet.
Neues von der GEMA (21.07.2021)
Mit der zunehmenden Rückkehr zum öffentlichen Leben wird die GEMA die seit März 2020 geltende Kulanzregelung für Onlinerechte zum 31.07.2021 beenden.
Das heißt, dass ab den 01.08.2021 z.B. das Onlinestreaming auf Webseiten über den aktuellen Tarif VR-OD 10 lizenziert wird. Weitere Informationen zu dem und auch anderen Online-Tarifen finden Sie hier: https://www.gema.de/musiknutzer/tarife-formulare/
GEMA - Nachlass für Musik auf Internetseiten
Chöre, die auf ihrer Website Musik oder Musikvideos anbieten, die auf dem eigenen Webserver abgelegt sind, müssen diese Musiknutzung bei der GEMA anmelden und Lizenzgebühren zahlen. Bislang ist diese Meldung nicht über den Hessischen Sängerbund möglich. Die Chöre und Vereine haben aber dennoch ein Recht auf einen Gesamtvertragsnachlass in Höhe von 20% auf den Tarif VR-OD 10.
GEMA-Kosten für CD- und DVD- Produktionen
In dem Bereich der CD- und DVD-Produktionen gibt es leider – trotz der Bemühungen der GEMA-Kommission des DCV in den Gesprächen mit der GEMA – keine Neuigkeiten.
Nach wie vor ist bei einer CD- oder DVD Produktion kein Gesamtvertragsnachlass oder Kulturnachlass vorgesehen.
Die Anmeldung kann auf der GEMA-Website unter https://online.gema.de/tontraeger/fo/start.faces vorgenommen werden.
GEMA-Kosten bei Erstellung eines Videos
Sollte Ihr Verein planen, ein Video zu erstellen, welches auf einer Internetseite veröffentlicht werden soll, gilt es zwingend Folgendes zu beachten:
Bei der Gema werden nur die Aufführungsrechte lizenziert nicht die Herstellungsrechte (sprich die Herstellung des Videos). Diese müssen separat erworben werden!