GEMA
Wo finde ich meine GEMA-Nummer?
In der KW 45 2025 haben wir endlich die GEMA-Nummern der Mehrzahl unserer Mitgliedsvereine erhalten.
Diese finden Sie ab sofort in OVERSO unter Daten - GEMA-Nummer. Sollte dieses Feld leer sein, melden Sie sich bitte bei uns: grueten@hessischer-saengerbund.de / 06171-99 81 4 43
GEMA-Neuerungen ab 1. Juli 2025
Seit 1. Juli 2025 können GEMA-pflichtige Veranstaltungen nur noch über das GEMA-Portal gemeldet werden.
Als HSB-Mitglied melden Sie Ihre Veranstaltung bitte spätestens 14 Tage nach dem Auftritt.
Sie wurden im Juni 2024 bereits über diese Änderung informiert. Die Zugangsdaten für das GEMA-Portal sollten Sie mittlerweile per Brief (ein Brief mit Zugangsdaten und einer mit Code) direkt von der GEMA erhalten haben.
Sie möchten ein Konzert melden, haben aber noch keine Zugangsdaten, so bittet die GEMA um folgende Vorgehensweise:
So melden Sie Ihre Veranstaltung bei der GEMA an, auch ohne Zugangsdaten:
- GEMA-Kundennummer in Erfahrung bringen
Diese finden Sie in Overso unter dem Reiter „Daten“. Falls dort keine Nummer hinterlegt ist, wenden Sie sich bitte an Frau Grüten oder Frau Ehret. - Auf www.gema.de/portal anmelden (mit persönlicher E-Mail-Adresse)
- „Weiter ohne Kundennummer“ Veranstaltung anmelden
Gehen Sie ins GEMA Online-Portal. Melden Sie Ihre Veranstaltung an – das geht auch ohne Registrierung oder Zugangsdaten. - Kundennummer eintragen
Tragen Sie Ihre vom Chorverband erhaltene oder in Overso gefundene Kundennummer in das Feld „Bemerkungen“ bei der Lizenzmeldung ein und schicken Sie die Anmeldung ab. - Code per Post erhalten
Sobald Ihre Anmeldung bei der GEMA bearbeitet wurde, erhalten Sie einen Registrierungscode per Post. Dieser wird an die Adresse geschickt, die mit Ihrer Kundennummer hinterlegt ist. - Registrierung abschließen
Mit diesem Code und Ihrer Kundennummer können Sie sich ganz einfach im GEMA Online-Portal registrieren.
Grundsätzliche Regelungen

Die Mitglieder des Hessischen Sängerbundes sollen alle Veranstaltungen, auf denen Musik aufgeführt wird, über das Onlineportal der GEMA melden. Dies betrifft auch die bisher sogenannten geselligen Veranstaltungen.
Um von den Vergünstigungen über den Pauschalvertrag des HSB und DCV zu profitieren, muss die Meldung über das GEMA-Portal mit dem auf den HSB geschlüsselten Zugang übermittelt werden. Die Zugangsdaten dafür sollten Sie als Mitglied des Hessischen Sängerbundes im Juni 2025 direkt von der GEMA erhalten haben. Sollten Sie keinen Zugang zum Portal haben, melden Sie sich bitte bei Frau Grüten in der Geschäftsstelle.
Die GEMA-Gebühren für die nicht-chormusikalischen (geselligen) Veranstaltungen tragen weiterhin die Vereine. Diese erhalten wie bisher eine Rechnung direkt von der GEMA. Der Hessische Sängerbund übernimmt weiterhin 40% der Gebühren für die chormusikalischen Aufführungen gemäß dem Beschluss der Bundeshauptversammlung vom 23. April 2022.
Bitte beachten Sie folgende Vorgaben:
- Verwenden Sie für die Meldung ausschließlich das GEMA-Portal mit den Ihnen zugeteilten Zugangsdaten.
- Ihre Meldung muss spätestens 14 Tage nach der Veranstaltung erfolgen.
GEMA - Nachlass für Musik auf Internetseiten
Chöre, die auf ihrer Website Musik oder Musikvideos anbieten, die auf dem eigenen Webserver abgelegt sind, müssen diese Musiknutzung bei der GEMA anmelden und Lizenzgebühren zahlen. Bislang ist diese Meldung nicht über den Hessischen Sängerbund möglich. Die Chöre und Vereine haben aber dennoch ein Recht auf einen Gesamtvertragsnachlass in Höhe von 20% auf den Tarif VR-OD 10.
GEMA-Kosten für CD- und DVD- Produktionen
In dem Bereich der CD- und DVD-Produktionen gibt es leider – trotz der Bemühungen der GEMA-Kommission des DCV in den Gesprächen mit der GEMA – keine Neuigkeiten.
Nach wie vor ist bei einer CD- oder DVD Produktion kein Gesamtvertragsnachlass oder Kulturnachlass vorgesehen.
Die Anmeldung kann auf der GEMA-Website unter https://online.gema.de/tontraeger/fo/start.faces vorgenommen werden.
GEMA-Kosten bei Erstellung eines Videos
Sollte Ihr Verein planen, ein Video zu erstellen, welches auf einer Internetseite veröffentlicht werden soll, gilt es zwingend Folgendes zu beachten:
Bei der Gema werden nur die Aufführungsrechte lizenziert nicht die Herstellungsrechte (sprich die Herstellung des Videos). Diese müssen separat erworben werden!