Seit 1. Juli 2025 können GEMA-pflichtige Veranstaltungen nur noch über das GEMA-Portal gemeldet werden. 

Als HSB-Mitglied melden Sie Ihre Veranstaltung bitte spätestens 14 Tage nach dem Auftritt.

Sie wurden im Juni 2024 bereits über diese Änderung informiert. Die Zugangsdaten für das GEMA-Portal sollten Sie mittlerweile per Brief (ein Brief mit Zugangsdaten und einer mit Code) direkt von der GEMA erhalten haben.

Sie möchten ein Konzert melden, haben aber noch keine Zugangsdaten, so bittet die GEMA um folgende Vorgehensweise:

So melden Sie Ihre Veranstaltung bei der GEMA an, auch ohne Zugangsdaten:

  1. GEMA-Kundennummer in Erfahrung bringen
    Diese finden Sie in Overso unter dem Reiter „Daten“. Falls dort keine Nummer hinterlegt ist,  wenden Sie sich bitte an Frau Grüten oder Frau Ehret.
  2. Auf www.gema.de/portal anmelden (mit persönlicher E-Mail-Adresse)
  3. „Weiter ohne Kundennummer“ Veranstaltung anmelden
    Gehen Sie ins GEMA Online-Portal. Melden Sie Ihre Veranstaltung an – das geht auch ohne Registrierung oder Zugangsdaten.
  4. Kundennummer eintragen
    Tragen Sie Ihre vom Chorverband erhaltene oder in Overso gefundene Kundennummer in das Feld „Bemerkungen“ bei der Lizenzmeldung ein und schicken Sie die Anmeldung ab.
  5. Code per Post erhalten
    Sobald Ihre Anmeldung bei der GEMA bearbeitet wurde, erhalten Sie einen Registrierungscode per Post. Dieser wird an die Adresse geschickt, die mit Ihrer Kundennummer hinterlegt ist.
  6. Registrierung abschließen
    Mit diesem Code und Ihrer Kundennummer können Sie sich ganz einfach im GEMA Online-Portal registrieren.

Als Hilfestellung bietet die GEMA für die Chöre aus den DCV-Mitgliedsverbänden einen vereinfachten Zugang über eine eigens erstellte Website (Landingpage), die direkt zum richtigen Tarif im GEMA-Portal führt: https://www.gema.de/de/musiknutzer/branchen/chorverband-dcv

Zudem erklärt eine „Schritt-für-Schritt“-Anleitung den Anmeldeprozess im Portal ausführlich und gibt Tipps und Hilfestellungen: Schritt-für-Schritt

Eine Kurzinformation finden Sie hier: Kurzanleitung

 

Die Rechnungen für chormusikalische Veranstaltungen erhalten Sie weiterhin von uns. Für gesellige Veranstaltungen erfolgt die Rechnungsstellung direkt von der GEMA an Sie!

 

Übernahme von Veranstaltungen seitens der Hessischen Landesregierung

Auf der Seite der GEMA erfahren Sie, wann die pauschale Lösung der GEMA für eintrittsfreie Veranstaltungen über den Pauschalvertrag des Landes Hessen greift.

Bitte folgend Sie dafür diesem LINK: Ehrenamtliche Vereine in Hessen

 

Natürlich steht Ihnen weiterhin Frau Grüten aus unserer Geschäftsstelle bei Fragen zur Verfügung.