Auch Vereine und Sängerkreise können aus Anlass eines Vereinsjubiläums geehrt werden. Für das 25., 50., 75., 100., 125., 150. usw. Jubiläum erhalten die Vereine und Sängerkreise eine Urkunde vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft, Forschung, Kunst und Kultur.
Zu jedem Jubiläum ab 75 Jahre erhalten die Vereine und Sängerkreise außerdem eine Urkunde des Deutschen Chorverbandes .
Die Ehrung erfolgt automatisch durch den Hessischen Sängerbund. Ein Antrag auf Vereinsehrung ist nicht notwendig. Ausschlaggebend ist das in Overso eingetragene Gründungsdatum des Vereins.

 

Zum 100. Jubiläum erhält der geehrte Verein außerdem eine Notenspende des Hessischen Sängerbundes. Der Verein kann ein Stück (nur a-capella-Chorwerke) auswählen. Der Titel, der Verlang sowie die Anzahl der benötigten Partituren und – falls keine Partitur-Stimmen erschienen sind – die benötigte Stimmaufteilung sind der Geschäftsstelle des Hessischen Sängerbundes mitzuteilen. Der Preis der (Partitur-)Stimme darf dabei bis 1,60 € betragen. Bei einem höheren Preis trägt der Verein die Differenz.
Die Noten werden vom Hessischen Sängerbund bestellt, Rechnungen über gekaufte Noten können nicht anerkannt werden.
Der Antrag für das Jubiläums-Chorwerk sollte im Jubiläumsjahr bis zum 31. Oktober gestellt werden.

 

Ab dem 125. Jubiläum erhalten die zu ehrenden Chöre eine Notenspende des Deutschen Chorverbandes in Höhe von 1,50 €/Stimme bzw. Stimmpartitur. Die Bestellung der Noten erfolgt durch den Verein. Danach kann die Notenspende beim Deutschen Chorverband beantragt werden.