Anmeldeschluss: 1. Mai 2027
Mit der Anmeldung kommt ein Vertrag zustande. Vertragspartner*in ist der angemeldete Chor/Verein. Für den Fall über-/unterzähliger Anmeldungen behalten wir uns den Rücktritt vor.
Die Rechnungsstellung erfolgt nach Eingang der Anmeldung per E-Mail an die angegebene Adresse der/des 1. Vorsitzenden.
Nur die bis zum 1. Juni 2027 eingegangene Zahlung berechtigt zur Teilnahme am Chorfestival.
Mit dem Absenden des Formulars erkennen die Teilnehmenden die in der Ausschreibung festgelegten Teilnahmebedingungen an.
Verbrauchern/Verbraucherinnen steht bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht gem. § 355 BGB zu.