Hessisches Chorfestival 2027 LogoAm 4. - 5. September 2027 findet auf der Landesgartenschau in Oberhessen das

8. Hessische Chorfestival "Blühende Chorlandschaft Hessen" statt.

Ausführliche Information zur Veranstaltung finden Sie hier.

Bitte nutzen Sie folgendes Formular zur Anmeldung für Wettbewerb, Beratungssingen und/oder Ihren Chorauftritt:

Anmeldung zum 8. Hessischen Chorfestival in Oberhessen am 4.-5. September 2027

Anmeldeschluss: 1. Mai 2027

Nur vollständig ausgefüllte Anmeldungen werden bearbeitet! 

Die Anzahl der Teilnehmenden beim Wettbewerb und Beratungssingen sowie die Zahl der Auftrittsmöglichkeiten sind begrenzt. Für die Zulassung ist die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen ausschlaggebend.

WICHTIG: Eine gleichzeitige Teilnahme an Beratungssingen und Wettbewerb ist NICHT möglich.

Mitglied im HSB? *
Bitte wählen Sie aus dem Drop-Down-Menu Ihre Chorgattung aus.
Für die Begleitpersonen des Chores bestellen wir hiermit verbindlich Eintrittskarten zur Landesgartenschau Oberhessen 2027 zum Preis von 19,00 Euro pro Person. Die Eintrittskarten werden gemeinsam mit den Teilnahmegebühren (sofern zutreffend) in Rechnung gestellt. Der Gesamtbetrag ist bis spätestens 01.06.2027 zu begleichen. Eine Änderung der Teilnehmendenzahl ist nur bis zum 08.08.2027 möglich.

Kontaktdaten der/des 1. Vorsitzenden:

Eine Anmeldebestätigung wird an diese E-Mail-Adresse versendet.

Kontaktdaten Chorleitung:

Unser Chorleiter mit mehreren Chören auf dem Chorfestival aktiv *

Angaben für Chorauftritte auf der Landesgartenschau:

Wir können an folgenden Terminen auftreten: *
Wollen Sie am Wettbewerb oder Beratungssingen teilnehmen UND einen Auftritt wünschen, dann kreuzen Sie hier den gewünschten Tag an und fahren weiter unten für die Angabe zu Wettbewerb/Beratungssingen fort. Die Zuordnung der Tage und der Auftrittsreihenfolge erfolgt durch den Veranstalter.
Bitte beachten Sie dazu die Ausschreibung! (An den Singplätzen sind keine Tasteninstrumente vorhanden)
Wir würden uns mit einem Programm aus folgenden Stilbereichen beteiligen: *
Teilnahmegebühren Chorauftritt (Singplatz-Pauschale) (bitte auswählen)
Die Teilnahmegebühren werden pro Chor erhoben und bleiben auch bei mehrfachem Auftritt (z.B. Samstag UND Sonntag) bei der einmaligen Singplatz-Pauschale. Chöre, die zusätzlich am Wettbewerb oder Beratungssingen teilnehmen, zahlen KEINE Singplatz-Pauschale. Kinder- und Jugendchöre nehmen bei unserem Chorfestival kostenfrei teil – so möchten wir gezielt zur Förderung und Unterstützung der chorischen Arbeit junger Ensembles beitragen. Die Begleitpersonen von Kinder- und Jugendchören zahlen den regulären ermäßigten Eintritt. (s. oben)

Wettbewerb oder Beratungssingen:

Bitte wählen Sie aus dem Drop-Down Menu aus, ob und wann Sie am Wettbewerb oder Beratungssingen teilnehmen möchten. Eine gleichzeitige Teilnahme an Wettbewerb und Beratungssingen ist nicht möglich!
Teilnahmegebühren Beratungssingen (bitte auswählen)
Die Teilnahmegebühren werden pro Chor erhoben. Kinder- und Jugendchöre nehmen bei unserem Chorfestival kostenfrei teil – so möchten wir gezielt zur Förderung und Unterstützung der chorischen Arbeit junger Ensembles beitragen. Die Begleitpersonen von Kinder- und Jugendchören zahlen den regulären ermäßigten Eintritt. (s. oben)
Teilnahmegebühren Wettbewerb (bitte auswählen)
Die Teilnahmegebühren werden pro Chor erhoben. Kinder- und Jugendchöre nehmen bei unserem Chorfestival kostenfrei teil – so möchten wir gezielt zur Förderung und Unterstützung der chorischen Arbeit junger Ensembles beitragen. Die Begleitpersonen von Kinder- und Jugendchören zahlen den regulären ermäßigten Eintritt. (s. oben)

Angaben für den Wettbewerb:

Wir singen in der Kategorie/Leistungsklasse (bitte ankreuzen)
Eine abschließende Zuordnung zu den Kategorien behält sich der Musikausschuss vor.
Wir verpflichten uns, nach Anmeldung bis zum 01.07.2027 2 Partituren der Wahlstücke im Original als Juryexemplare in der Geschäftsstelle des Hessischen Sängerbundes einzureichen. Der Chor erhält diese Partituren nach der Veranstaltung zurück.

Anmeldeschluss: 1. Mai 2027

Mit der Anmeldung kommt ein Vertrag zustande. Vertragspartner*in ist der angemeldete Chor/Verein. Für den Fall über-/unterzähliger Anmeldungen behalten wir uns den Rücktritt vor.

Die Rechnungsstellung erfolgt nach Eingang der Anmeldung per E-Mail an die angegebene Adresse der/des 1. Vorsitzenden. 

Nur die bis zum 1. Juni 2027 eingegangene Zahlung berechtigt zur Teilnahme am Chorfestival.

Mit dem Absenden des Formulars erkennen die Teilnehmenden die in der Ausschreibung festgelegten Teilnahmebedingungen an.

Verbrauchern/Verbraucherinnen steht bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht gem. § 355 BGB zu.

Datenschutzhinweise *
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