Ausschreibung 

 8. Hessisches Chorfestival

„Blühende Chorlandschaft Hessen“

am 4. und 5. September 2027 auf der Landesgartenschau Oberhessen in Bad Salzhausen und Gedern

 

Wettbewerb, Beratungssingen, Chorauftritte auf der Landesgartenschau und zwei Abend-Events

  

AnfHessisches Chorfestival2023 5ang September 2027 veranstaltet der Hessische Sängerbund in Zusammenarbeit mit der Landesgartenschau wieder ein großes Chorfestival. Im Mittelpunkt stehen Chorauftritte auf dem Gelände der Landesgartenschau in Bad Salzhausen und Gedern. Auf zehn Singplätzen erhalten Chöre die Möglichkeit, sich und ihre Arbeit zu präsentieren, anderen Chören zuzuhören, sich zu treffen und auszutauschen.

Daneben ist der Wettbewerb ein wichtiger Bestandteil des Hessischen Chorfestivals. Er findet am 4. September statt und bietet den teilnehmenden Chören die Möglichkeit zum Leistungsvergleich, der zur gesangstechnischen und künstlerischen Leistungssteigerung beitragen soll.

An beiden Festivaltagen findet außerdem ein Beratungssingen statt. Hier können Chöre, die nicht am Wettbewerb teilnehmen wollen, ihre Arbeit einer erfahrenen Persönlichkeit der Chorszene vorstellen, die die Leistungen der Chöre beurteilt und wertvolle Tipps und Hinweise für die weitere künstlerisch-musikalische Arbeit gibt. Der Wettbewerb und das Beratungssingen finden in attraktiven Konzerträumen in der fußläufigen Nähe, aber außerhalb des Geländes der Landesgartenschau in Bad Salzhausen, statt. Chöre, die am Wettbewerb oder am Beratungssingen teilnehmen, sind herzlich eingeladen, sich auch für einen Auftritt auf dem Gartenschaugelände anzumelden.

Alle am Festival teilnehmenden Chöre erhalten am Auftrittstag freien Eintritt für aktive Sängerinnen und Sänger zur Landesgartenschau! Begleitpersonen erhalten Tickets zu vergünstigten Konditionen. Besucher des Wettbewerbs und Beratungssingens haben dort selbstverständlich freien Eintritt.

Der Samstagabend endet mit zwei Abend-Events: In Bad Salzhausen tritt André Haedicke im Rahmen der PopSwingNight auf, während in Gedern die Punk-Rock Band LOCAL BASTARDS aus Gedern die Bühne rockt. Alle Festivalteilnehmende und Gartenschaubesuchende sind zu diesen Events herzlich eingeladen.

Vorläufiger Zeitplan:

Samstag, 4. September 2027

10:30 – 17:00 Uhr Chorauftritte
10:00 – 16:00 Uhr Wettbewerb/Beratungssingen
18:00 Uhr Bekanntgabe der Wettbewerbsergebnisse
ca. 20:00 Uhr Abendprogramm in Bad Salzhausen und Gedern


Sonntag, 5. September 2027

10:30 – 17:00 Uhr Chorauftritte
11:00 – 14:00 Uhr Beratungssingen

 

Allgemeine Teilnahmebedingungen

Teilnehmen können alle Chöre.

Eine gleichzeitige Teilnahme an Beratungssingen und Wettbewerb ist nicht möglich.

Die Auftrittsreihenfolge der Chöre wird vom Veranstalter festgelegt und ist verbindlich. Bei der Festlegung wird eine mögliche Teilnahme am Beratungssingen oder am Wettbewerb berücksichtigt.

Auf dem Gelände stehen mehrere Singplätze unterschiedlicher Größe zur Verfügung. Diese sind mit einer Beschallungsanlage für Ansagen, aber ohne Tasteninstrumente (Klavier/E-Piano usw.) ausgestattet. Mit der Anmeldung zu allen ausgeschriebenen Veranstaltungen erklärt der Chor zugleich sein Einverständnis zu Aufnahmen und Sendungen durch Hörfunk und Fernsehen sowie der Anfertigung von Aufzeichnungen auf Ton- und Bildträgern einschließlich deren Vervielfältigung und Verwertung in allen Medienformaten. Entstehende Rechte werden durch die Anerkennung der Teilnahmebedingungen auf den Veranstalter (Hessischer Sängerbund e.V.) übertragen.

Anmeldeschluss ist der 01.05.2027. Das Anmeldeformular wird Ende August freigeschaltet und ist dann hier zu finden.


Chorauftritte

Bedingungen für den Auftritt auf dem Gelände der Landesgartenschau

Jeder Chor hat eine maximale Auftrittszeit von 20 Minuten (inkl. Auf- und Abgang).

Eine Moderation mit kurzer Vorstellung des Chores und der Lieder ist erwünscht.

Es wird kein Honorar für die Auftritte gezahlt. Eventuell anfallende Fahrtkosten trägt der Chor. Ein Zusammenschluss von Chören ist möglich und evtl. sinnvoll, da im Freien gesungen wird. In diesem Fall ist nur EINE Anmeldung für die gemeinsam auftretenden Chöre erforderlich. Die Zahl der Auftrittsmöglichkeiten auf dem Gelände der Landesgartenschau ist begrenzt. Für die Zulassung ist das Eingangsdatum der Anmeldungen ausschlaggebend. Die Auftrittsreihenfolge der Chöre wird vom Veranstalter festgelegt und ist verbindlich. Bei der Festlegung wird eine mögliche Teilnahme am Beratungssingen oder am Wettbewerb berücksichtigt.

Teilnahmegebühren für den Chorauftritt auf dem Hessischen Chorfestival

Die Teilnahmegebühr (Singplatz-Pauschale) für den Auftritt auf dem Landesgartenschaugelände während des Hessischen Chorfestivals beträgt für Mitgliedschöre des Hessischen Sängerbund 25,00 € pro Chor, für Nicht-Mitglieder 50,00 € pro Chor. Für Chöre, die zusätzlich beim Wettbewerb oder Beratungssingen teilnehmen, entfällt die Singplatz-Pauschale. Kinder- und Jugendchöre dürfen kostenfrei auftreten, um die chorische Arbeit junger Ensembles zu unterstützen. 

Beratungssingen und Wettbewerb

Bedingungen zum Beratungssingen

Jeder Chor singt mit oder ohne Instrumentalbegleitung zwei selbstgewählte Lieder, die sich in Stil und Charakter unterscheiden sollten. Ein Tasteninstrument steht zur Verfügung. Eine mündliche Beratung durch einen Juror erfolgt unmittelbar nach dem Vortrag des Chores.

Bedingungen zum Wettbewerb

Teilnahmeberechtigt sind Chöre mit einer Mindestbesetzung von 12 Personen. Sofern in der Kategorie E mindestens drei Ensembles gemeldet sind, können zusätzlich Ensembles mit bis zu 11 Mitgliedern zugelassen werden.

Chor- und Ensemblemitglieder dürfen ihren Lebensunterhalt nicht durch Singen oder Gesangsunterricht verdienen. Ausgeschlossen sind ferner Chöre von Musikhochschulen, Konservatorien und alle Landesjugendchöre.

Die Reihenfolge der Auftritte wird vom Musikausschuss zwei Monate vor dem Singen festgelegt und anschließend mit dem detaillierten, verbindlichen Programm den Chören mitgeteilt.

Das Wettbewerbsprogramm soll in allen Kategorien eine stilistische und musikalische Vielfalt aufweisen.

Alle Chöre werden gebeten, während des Wettbewerbs ihrer Kategorie im Vortragsraum anwesend zu sein und darüber hinaus am Rahmenprogramm teilzunehmen.

Teilnahmegebühren für Beratungssingen und Wettbewerb

Die Teilnahmegebühr für den Wettbewerb beträgt für Mitgliedschöre des Hessischen Sängerbund 100,00 € pro Chor, für Nicht-Mitglieder 200,00 € pro Chor.

Beim Beratungssingen beläuft sich die Teilnahmegebühr für Mitgliedschöre des HSB auf 50,00 € pro Chor, für Nicht-Mitglieder auf 100,00 € pro Chor.

Kinder- und Jugendchöre nehmen an unserem Chorfestival kostenfrei teil – so möchten wir gezielt zur Förderung und Unterstützung der chorischen Arbeit junger Ensembles beitragen. Die Begleitpersonen von Kinder- und Jugendchören zahlen den regulären ermäßigten Eintritt.

Die Gebühr ist nach Rechnungsstellung innerhalb von vier Wochen fällig.

Juryexemplare

Chöre, die am Wettbewerb oder dem Beratungssingen teilnehmen, sind verpflichtet bis spätestens 01.07.2027 je zwei Partituren ihrer Vortragswerke im Original als Juryexemplare in der Geschäftsstelle des Hessischen Sängerbundes einzureichen. Der Chor erhält diese Partituren nach der Veranstaltung zurück. 

Werden die Partituren nicht oder nicht rechtzeitig eingereicht, führt dies zum Ausschluss vom Wettbewerb oder vom Beratungssingen.

Bei einer Absage der Teilnahme durch den Chor nach dem 01.07.2027 wird der Teilnahmebeitrag nicht mehr erstattet.

Reglement Leistungsklassen und Kategorien

1. Leistungsklassen A und B

  • Gemischte Chöre
  • Frauenchöre
  • Männerchöre
  • Pop-/Jazz-Chöre

2. Leistungsklasse C

C1 – Jugendchöre / Schulchöre

  • Höchstalter der Teilnehmenden: 27 Jahre

C2 – Kinderchöre / Schulchöre

  • Höchstalter der Teilnehmenden: 13 Jahre
  • Bei mehr als acht gemeldeten Kinderchören wird die Kategorie altersgemäß unterteilt.

3. Leistungsklasse E

  • Chöre mit besonderer Struktur, insbesondere Auswahlchöre.
  • Eine separate Leistungsklasse für Ensembles bis zu 11 Personen kann eingerichtet werden, sofern mindestens drei Gruppen in dieser Besetzungsgröße gemeldet sind.

4. Leistungsklasse S

  • Seniorenchöre aller Chorgattungen.
  • In dieser Kategorie dürfen höchstens 10 % der Sängerinnen und Sänger das 60. Lebensjahr unterschreiten.

Eine abschließende Zuordnung zu den Kategorien behält sich der Musikausschuss vor.

 

Wettbewerbsprogramm

Leistungsklasse A, E

  • 4 Chorwerke, davon zwei aus unterschiedlichen Epochen bzw. Stilistiken
  • Alle Chorwerke sind a cappella vorzutragen.

Leistungsklasse B, C1, C2, S

  • 3 Chorwerke
  • In den B-Kategorien darf ein Titel mit Begleitung gesungen werden. Eine Ausnahme bildet die Kategorie Pop/Jazz-B, hier sind zwei Titel mit Begleitung erlaubt.
  • In der Kategorie C1 muss mindestens ein Titel a cappella gesungen werden.
  • In der Kategorie C2 und S dürfen alle Stücke mit Begleitung vorgetragen werden.

Verstößt ein Chor gegen diese Bedingungen, wird er nicht bewertet.

Die Begleitung durch Perkussionsinstrumente (Mallets ausgenommen) ist grundsätzlich erlaubt.

Bewertung

Die Jurys bestehen aus jeweils zwei vom Musikausschuss bestellten Fachleuten, deren Namen den teilnehmenden Chören mit dem detaillierten Programm bekannt gegeben werden.

Bewertet wird jeweils das gesamte Programm mit maximal 15 Punkten. Solistische Leistungen gehen nicht in die Bewertung ein. Auswendiges Vortragen der Werke ist erwünscht, hat aber keine direkte Auswirkung auf die Bewertung.

Die Leistungsbewertung erfolgt nach folgenden Gesichtspunkten:

a) Technische Ausführung, wie zum Beispiel: Intonation, Rhythmik, Phrasierung, Artikulation

b) Künstlerische Ausführung, wie zum Beispiel: Zeitmaß, Agogik, Dynamik, musikalische Interpretation des Textes, Werk- bzw. Stiltreue, Chorklang, Programmdramaturgie, Präsentation, ggf. Choreografie, Bühnenpräsenz

Die hier aufgeführten Kriterien werden der Bewertung unter Berücksichtigung ihrer unterschiedlichen Bedeutung für die verschiedenen Kategorien zugrunde gelegt.

 

Die Jury bewertet die Leistung der Chöre und Ensembles mit Prädikaten und Punkten wie folgt:

15,0 bis

 13,0

mit hervorragendem Erfolg teilgenommen

 Diplom in Gold

12,9 bis

 10,0

mit sehr gutem Erfolg teilgenommen

 Diplom in Silber

 9,9 bis

  6,0

mit gutem Erfolg teilgenommen

 Diplom in Bronze

5,9 bis

  3,0

mit Erfolg teilgenommen

 

2,9 bis

  1,0

teilgenommen

 

In den Kategorien der Leistungsklassen A, C, und E wird Mitgliedschören des Hessischen Sängerbundes mit Erreichen eines Golddiploms zusätzlich der Titel „Meisterchor 2027 des Hessischen Sängerbund“ verliehen.

Sonderpreise

Sonderpreise können vergeben werden

  • für das abwechslungsreichste Wettbewerbsprogramm
  • für die beste Interpretation eines Pop/Jazz-Titels
  • für die beste Interpretation eines zeitgenössischen Chorwerks
  • für die beste Interpretation eines romantischen Chorwerks
  • für die beste Interpretation eines Volksliedes
  • für den besten hessischen Schulchor

 Die Hessische Chorjugend kann überdies einen Sonderpreis in Höhe von 200 Euro für herausragende Leistungen in den Kategorien C1 und C2 vergeben.

 

Anmeldung:

Die Anmeldung für das 8. Hessische Chorfestival 2027 „Blühende Chorlandschaft Hessen“ ist ab Ende August mit unserem Anmeldeformular möglich.

Eine Änderung der Teilnehmerzahl (aktive und passive Teilnehmer) ist nur bis zum 08.08.2027 möglich.