Chöre, die auf ihrer Website Musik oder Musikvideos anbieten, die auf dem eigenen Webserver abgelegt sind, müssen diese Musiknutzung bei der GEMA anmelden und Lizenzgebühren zahlen. Bislang ist diese Meldung nicht über den Hessischen Sängerbund möglich. Die Chöre und Vereine haben aber dennoch ein Recht auf einen Gesamtvertragsnachlass in Höhe von 20% auf den Tarif VR-OD 10.

 

Wenn der Verein außerdem ehrenamtlich geführt bzw. betriebenen wird oder eine ehrenamtlich geführte/betriebene Institution ist und eine Bescheinigung seiner Gemeinnützigkeit im Sinne von § 52 AO vorlegt, wird zusätzlich ein Gemeinwohlnachlass in Höhe von 15 % eingeräumt. Voraussetzung ist, dass mit dem Online-Service keine wirtschaftlichen Ziele verfolgt werden.

 

Wenn die Lizenzen über den Lizenzshop der GEMA erworben werden, erhalten die Vereine weder den Gesamtvertragsnachlass noch den Gemeinwohlnachlass.

 

Bitte verwenden sie daher das Formular „Musiknutzung auf Internetseiten (Onlinenutzung)“ das hier zum Download bereitsteht.

 

Der 15% tarifliche Nachlass wird dann gewährt, wenn die Bedingungen nachweislich erfüllt sind. Im Formular „Internetnutzung“ (siehe Anhang) ist auf Seite 2 entsprechend anzukreuzen, dass der Webseitenbetreiber ein ehrenamtlich geführter oder betriebener Verein / Institution ist (gemeinnützig nach § 52 AO), und dass mit dem Onlineangebot keine wirtschaftlichen Ziele verfolgt werden. Es ist eine aktuelle Bescheinigung beizufügen!

 

Wichtig ist außerdem, dass das Formular zusammen mit der Gemeinnützigkeits-Bescheinigung per E-Mail an kontakt@gema.de oder per Post an GEMA KundenCenter, 11506 Berlin gesendet wird! Nur dann werden der 20 % Gesamtvertragsnachlass und der 15% Gemeinwohlnachlass gewährt!