Sollte Ihr Verein planen, ein Video zu erstellen, welches auf einer Internetseite veröffentlicht werden soll, gilt es zwingend Folgendes zu beachten:

Bei der Gema werden nur die Aufführungsrechte lizenziert nicht die Herstellungsrechte (sprich die Herstellung des Videos). Diese müssen separat erworben werden!

Das Herstellungsrecht ist das Recht zur Verbindung von Musikwerken mit Werken anderer Gattungen (z.B. Bild, Film, Musikvideo). Dieses Recht wird grundsätzlich von den Berechtigten (Urheber, Verlag) selbst vergeben! Somit ist der Chor dazu angehalten sich mit dem Berechtigten vor der Herstellung des Videos in Verbindung zu setzen und die konkret geplante Herstellung zu klären. Das bedeutet, dass der Chor die Nutzungsrechte bei allen Beteiligten selbst erfragen/kaufen muss. Dabei kommt es nicht selten vor, dass ein Urheber diese Nutzung nicht genehmigt und ggf. mit juristischen Mitteln dagegen vorgeht

  • Tipp: die Recherche zu den Rechteinhabern kann über hhtps://online.gema.de/werke/ erfolgen

 

Sobald der schriftliche Nachweis des Erwerbs des o.g. Benutzungsrechts vorliegt kann eine Anmeldung bei der GEMA erfolgen. Diese erfolgt über das Formular: „Anmeldung für audiovisuelle Produktion (AV-Produktionen) zur Lizenzierung nach Tarif T-W-AV“. Dieses Formular finden Sie hier.

Bitte lesen Sie auch den dazugehörigen Leitfaden und die Information zum Ausfüllen.

Das Formular dient zur Angabe bestimmter Parameter (z.B. die genaue Musikdauer und die konkrete Verwendung), so dass die GEMA errechnen kann, wie teuer die Aufführungslizenz am Ende sein wird.

  • Beispiel: erfahrungsgemäß liegt die Lizensierung des Aufführungsrechtes bei einem ca. 5 minütigen Musikvideo bei ca. € 150,- netto (nach Abzug des Gesamtvertragsnachlasses und zzgl. MwSt.)