Die Mitglieder des Hessischen Sängerbundes sollen alle Veranstaltungen, auf denen Musik aufgeführt wird, über das Onlineportal der GEMA melden. Dies betrifft auch die bisher sogenannten geselligen Veranstaltungen.
Um von den Vergünstigungen über den Pauschalvertrag des HSB und DCV zu profitieren, muss die Meldung über das GEMA-Portal mit dem auf den HSB geschlüsselten Zugang übermittelt werden. Die Zugangsdaten dafür sollten Sie als Mitglied des Hessischen Sängerbundes im Juni 2025 direkt von der GEMA erhalten haben. Sollten Sie keinen Zugang zum Portal haben, melden Sie sich bitte bei Frau Grüten in der Geschäftsstelle.
Die GEMA-Gebühren für die nicht-chormusikalischen (geselligen) Veranstaltungen tragen weiterhin die Vereine. Diese erhalten wie bisher eine Rechnung direkt von der GEMA. Der Hessische Sängerbund übernimmt weiterhin 40% der Gebühren für die chormusikalischen Aufführungen gemäß dem Beschluss der Bundeshauptversammlung vom 23. April 2022.
Bitte beachten Sie folgende Vorgaben:
- Verwenden Sie für die Meldung ausschließlich das GEMA-Portal mit den Ihnen zugeteilten Zugangsdaten.
- Ihre Meldung muss spätestens 14 Tage nach der Veranstaltung erfolgen.