Da wir immer wieder Anfragen zu Rechnungen des Transparenzregisters erhalten, möchten wir auf die offizielle Plattform des Transparenzregisters verweisen.
Dort finden Sie auch die Infos zum Befreieung von der Jahresgebühr, Stand 10.02.2025:
"Ab dem Gebührenjahr 2024 werden alle im Zuwendungsempfängerregister geführten Rechtseinheiten automatisch von der Jahresgebühr für die Führung des Transparenzregisters befreit, ohne dass hierfür ein Antrag auf Gebührenbefreiung gestellt werden muss. Voraussetzung für die Befreiung ist, dass die Rechtseinheit in dem jeweiligen Gebührenjahr im Zuwendungsempfängerregister geführt wird und steuerbegünstigte Zwecke nach §§ 52 – 54 AO verfolgt. Eine rückwirkende Gebührenbefreiung ist nicht möglich."