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Die Mitglieder des Hessischen Sängerbundes sollen alle Veranstaltungen, auf denen Musik aufgeführt wird, über den Hessischen Sängerbund melden. Dies betrifft auch die bisher sogenannten geselligen Veranstaltungen.

Die Meldung kann direkt in OVERSO eingetragen oder über das unten stehende Formular an den Hessischen Sängerbund übermittelt werden.

Alle Veranstaltungen müssen spätestens 14 Tage nach dem Veranstaltungsdatum an die Geschäftsstelle des Hessischen Sängerbundes gemeldet werden.

 

Die GEMA-Gebühren für die nicht-chormusikalischen (geselligen) Veranstaltungen tragen weiterhin die Vereine. Diese erhalten wie bisher eine Rechnung direkt von der GEMA. Der Hessische Sängerbund übernimmt weiterhin nur die Gebühren für die chormusikalischen Aufführungen gemäß dem Beschluss der Bundeshauptversammlung vom 23. April 2022.

 

Bitte beachten Sie folgende Vorgaben:

  • Verwenden Sie für die Meldung ausschließlich das GEMA-Formular ab März 2020.
  • Bitte geben Sie auf den Meldeformularen ausschließlich die DCV-/HSB-Mitgliedsnummer an. Das Feld für die GEMA-Kundennummer lassen Sie bitte frei.
  • Reichen sie das vollständig ausgefüllte Formular bei der Geschäftsstelle des Hessischen Sängerbundes ein (nicht bei der GEMA).
  • Anstatt die gesungenen Werke in das Formular einzutragen, können Sie auch eine gesonderte Titelliste (z.B. eine Programmheft) in zweifacher Ausfertigung einreichen.
  • Ihre Meldung muss spätestens 14 Tage nach der Veranstaltung in der Geschäftsstelle vorliegen.

 

Falsche, unvollständig ausgefüllte oder zu spät eingereichte Meldungen können zukünftig nicht mehr bearbeitet werden.