Der Krieg in der Ukraine beschäftigt uns alle. Die Hilfsbereitschaft ist dankenswerterweise groß.

Nicht nur viele Privatpersonen unterstützen und spenden an Geflüchtete oder beteiligen sich an Hilfs- und Solidaritätsaktionen, auch unzählige Vereine und Chöre geben Benefizkonzerte und sammeln Spenden. Dabei müssen Vereine allerdings die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen im Blick behalten, um die Gemeinnützigkeit nicht zu gefährden – nicht jede Aktion oder Hilfe ist vom eigenen Satzungszweck gedeckt.

Das Bundesministerium der Finanzen hat daher in einem aktuellen Erlass vom 17. März 2022 festgelegt, welche Maßnahmen (Spendensammlung, Hilfsaktionen) zulässig sind und was dabei im Zeitraum bis zum 31. Dezember 2022 beachtet werden muss.

Den aktuellen Erlass können Sie sich hier herunterladen.