Auf der Bundeshauptversammlung am 23. April 2022 wurde eine neue Regelung für die Übernahme der GEMA-Gebühren beschlossen.

Ziel ist es, eine gerechte Beteiligung der Vereine an den entstehenden Kosten zu erreichen und die Berechnung einfacher und transparenter zu gestalten.

 

Rückwirkend gilt daher ab 1. Januar 2022 eine 60:40 Aufteilung der GEMA-Gebühren. Der Hessische Sängerbund übernimmt also zukünftig 40% der anfallenden Gebühren für chorische Veranstaltungen.

Um die Kosten frühzeitig und transparent zu übermitteln, werden Rechnungen ab jetzt auch nicht mehr komplett am Jahresende gestellt sondern direkt nach Eingang der GEMA-Rechnungen beim Hessischen Sängerbund an die jeweiligen Vereine weiterberechnet.