Der Hessische Sängerbund verteilt Zuschüsse aus Landesmitteln für die Anschaffung von Noten und Instrumenten an seine Mitglieder.
Zuschüsse
Für die Anschaffung von Noten, Notenmappen, Notenschränken und Instrumenten können Vereine über den Hessischen Sängerbund Zuschüsse aus Landesmitteln beantragen. Ausgeschlossen von den Zuschüssen sind Stimmungen von Instrumenten, sowie technisches Zubehör, wie zum Beispiel Mikrofone, Kopfhörer, Verstärker, etc.
- Die Rechnungen müssen im laufenden Geschäftsjahr (Januar bis Dezember des aktuellen Jahres) eingereicht werden.
- Das Rechnungsdatum muss ebenfalls aus dem laufenden Jahr stammen.
- Die Rechnungen können nicht an den Verein zurückgegeben werden.
- Der Gesamtbetrag der eingereichten Rechnungen muss mindestens 151,- € betragen.
- Der Zuschuss beträgt 1/3 des Rechnungsbetrags (abzüglich Porto und Verpackung).
- Pro Verein können maximal 500,- € im Jahr vergeben werden.
Chorfreizeiten von Kinder- und Jugendchören können bis maximal 500,00 € bezuschusst werden. Die Sängerkreise können für Fortbildungsveranstaltungen maximal 250,00 € erhalten.
Anträge können formlos schriftlich bei der Geschäftsstelle des Hessischen Sängerbundes e.V. eingereicht werden. Die Vergabe der Zuschüsse erfolgt in der Reihenfolge des Antragseingangs. Sollte das zur Verfügung stehende Budget aufgebraucht sein, sind keine Zuschüsse im laufenden Jahr mehr möglich.
Weitere Fragen beantwortet Ihnen gerne Katja Papilion in der Geschäftsstelle des Hessischen Sängerbundes e.V. (Tel.: 06171 704972).