Seit Freitag, den 25. Juni 2021 gilt die Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) (https://www.hessen.de/sites/default/files/media/01_coschuv_stand_25.06.2021.pdf). Die dazugehörigen Auslegungshinweise finden Sie hier: https://www.hessen.de/sites/default/files/media/25.06.2021_alh_endg.pdf
Auf den Seiten 21-22 finden Sie Hinweise für Chorproben, Veranstaltungen und Kulturangebote.
Wir freuen uns, dass das Singen im Chor – zumindest bei weniger als 25 Teilnehmern - nun endlich wieder ohne größere Auflagen möglich ist!
Das Schaubild finden Sie auch nochmals hier zum Download.