Am Donnerstag, den 19. August 2021 hat die Landesregierung die bestehende Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) (https://www.hessen.de/sites/default/files/media/lf_coschuv_stand_17.08.21_final.pdf) verlängert und an die Ergebnisse der Bund-Länder-Konferenz angepasst. Die dazugehörigen Auslegungshinweise finden Sie hier: https://www.hessen.de/sites/default/files/media/21-08-20-auslegungshinweise_coschuv.pdf.
Auf den Seiten 24-25 finden Sie Hinweise für Chorproben, Veranstaltungen und Kulturangebote.
Zusätzlich wurde beschlossen, dass Kreise und kreisfreie Städte wieder je nach Inzidenz vor Ort weitergehende Beschränkungen entsprechend des Präventions- und Eskalationskonzepts ergreifen müssen. Sollte das Infektionsgeschehen klar eingrenzbar sein, werden dort auch gezielte Hotspot-Maßnahmen ergriffen.
Wir möchten Sie daher bitten, sich sicherheitshalber regelmäßig bei Ihrem zuständigen Landrats- oder Gesundheitsamt über die gültigen Regelungen zu informieren.
Wir haben Ihnen die aktuellen Corona-Regeln für Hessen sowie die neuen Regelungen des Präventions- und Eskalationskonzepts nochmals zusammengefasst, die vorerst bis 16. September 2021 gelten sollen.
Das Schaubild mit den Corona-Regeln finden Sie auch nochmals hier zum Download. Das Eskalationskonzept können Sie sich hier herunterladen.